Oberharz und Oberharzer

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Die Marken

Der Verein Region Oberharz e.V. hat „Oberharz“ und „Oberharzer“ als Kollektivmarken beim Deutschen Marken– und Patentamt beantragt. Der Eingang der Anträge ist amtlich bestätigt. Der Schutz erstreckt sich auf die Waren– und Dienstleistungskategorien Beherbergung, Gastronomie, sonstige Dienstleistungen, Landwirtschaft, Handwerk, Handel und Kultur. Damit erreichen wir eine rechtlich geschützte hohe Wiedererkennung und klare Abgrenzung des Oberharzes von anderen Regionen.

Was ist eine Kollektivmarke

Mit einer Kollektivmarke wird die Marke eines Zusammenschlusses von Produktions-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmen bezeichnet, mit der die Waren oder Dienstleistungen der Mitglieder zur Unterscheidung von Angeboten anderer Vereinigungen abgegrenzt werden. Hierzu zählen insbesondere Verbandsmarken und geographische Herkunftsangaben.

Wir brauchen Sie

Gute Marken sind einfach und klar und versprechen eine Leistung und Qualität, die sie halten können. Wir wollen mit Ihnen als Vereinsmitgliedern, aber auch als sonstige Interessierte gemeinsam ein solch belastbares Leistungs– und Qualitätsversprechen definieren und vereinbaren.

Wir brauchen Sie, um die Marken mit Leben zu erfüllen, die Akzeptanz für die Ziele des Vereins bei Bürgern und gesellschaftlichen Gruppen der Region zu fördern.

Sie sollen mit uns gemeinsam die Qualität und Glaubwürdigkeit der Kollektivmarken „Oberharz“ und „Oberharzer“ gegenüber Kunden und Verbrauchern sichern und die Marken fortlaufend weiter entwickeln.

Als Vereinsmitglied zahlen Sie für die Nutzung der Marken nach der beschlossenen Lizenzpreisliste nicht mehr und nicht weniger als Ihren Vereinsbeitrag.

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